14% der im Jahr 2017 durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI kontrollierten elektrischen Erzeugnisse weisen Mängel auf. Es mussten 108 Verkaufsverbote ausgesprochen werden. Zusätzlich wurden 16 Rückrufe und Sicherheitsinformationen von Produkten aus den Bereichen Haushalt, Wohnen und IT öffentlich aufgeschaltet und die Konsumenten darüber informiert.
Die Marktüberwachung durch das ESTI wird schweizweit durchgeführt und erfolgt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV). Elektrische Erzeugnisse für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie werden stichprobenweise auf ihre Konformität und Sicherheit hin überprüft.
1555 überprüfte Erzeugnisse wurden anlässlich von Besuchen bei Grossverteilern, Fachmärkten, Herstellern, Messen sowie bei Kontrollen auf Websites und in Printmedien erfasst. Überprüfungen erfolgten auch aufgrund von Meldungen von Konsumenten, Mitbewerbern sowie Fachpersonen aus dem Elektrobereich.
Gesamthaft wurden 217 Erzeugnisse mit Mängeln erfasst, was wiederum 14% aller kontrollierten elektrischen Erzeugnisse entspricht. Darin enthalten sind 117 Erzeugnisse mit sicherheitstechnischen Mängeln.
Bei einer möglichen Gefährdung von Benutzern kann das ESTI das weitere Bereitstellen eines Erzeugnisses auf dem Markt verbieten. 2017 mussten deshalb 108 Verkaufsverbote ausgesprochen werden. Besonders betroffen waren portable Haushaltgeräte, Stecker und Adapter, Zeitschaltuhren, Akkus und Ladegeräte von Laptops und Smartphones, sowie verschiedenste Produkte mit unzulässigen Steckern. Zu beachten ist auch, dass der Verkauf von elektrischen Geräten mit ausländischen Haushalt-Steckern (beispielsweise Schuko-Stecker) in der Schweiz verboten ist.
Vorsicht ist weiterhin geboten bei Online-Einkäufen von sehr preisgünstigen elektrischen Geräten direkt aus Fernost. Vielfach sind solche Geräte Nachahmer-Produkte, welche im längeren Betrieb durch den Einbau von elektrisch mangelhaften Komponenten und einer rudimentären Bauweise unsicher werden können.
In 23 Fällen haben die Hersteller und der Handel aufgrund des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) in Zusammenarbeit mit dem ESTI betroffene Erzeugnisse vom Markt genommen. In 16 Fällen wurden diese Rückrufe und Sicherheitsinformationen zudem auf der Website des Büros für Konsumentenfragen BFK veröffentlicht. Dies betraf Steckdosenleisten, Elektroheizer, Monitore, Leuchten, Grillgeräte, Reise-Adapter, Rauchmelder, Brotbackgeräte, Drucker, Karaoke-Sets und Notebooks.
Das ESTI empfiehlt Konsumentinnen und Konsumenten, beim Kauf von elektrischen Geräten auf Anbieter mit einem erreichbaren und kompetenten Kundendienst in der Schweiz zu setzen und auf aussagekräftige Bedienungsanleitungen sowie auf dem Gerät angebrachte Prüfzeichen zu achten. Ein anerkanntes Schweizer Prüfzeichen ist beispielsweise das Sicherheitszeichen des ESTI. Geräte mit dem Sicherheitszeichen sind unter www.esti.admin.ch veröffentlicht.
Geräte mit anerkannten Prüfzeichen weisen höhere Ansprüche an die Produktesicherheit nach und bieten Konsumenten damit einen Mehrwert.