Es wird langsam dunkel und überall brennen die Lichter: Manche Häuser strahlen mit ihrem gelblich-orangen Licht Wärme aus, manche schimmern fast bläulich – hier wird wohl noch gearbeitet. In so vielen Tönen wie die Lichtquellen auch strahlen, so viele verschiedene Leuchtmittel gibt es. Doch nicht mehr lange: Seit August 2023 dürfen Leuchtstofflampen nicht mehr hergestellt oder in die Schweiz importiert werden. Der Grund: Sie enthalten Quecksilber. Deshalb gehören sie am Ende ihrer Lebensdauer unbedingt ins Recycling. Ausserdem enthalten sie Wertstoffe, die zurück in den Rohstoffkreislauf gehören.

Gerade noch wurde der Glühlampe wegen ihres warmen Lichts nachgetrauert, nun verschwinden auch die anfänglich wegen ihres bläulichen Lichts verteufelten Leuchtstoffröhren oder Energiesparlampen vom Markt. Seit August 2023 sind sie
verboten und dürfen weder hergestellt noch in die Schweiz importiert werden. Der Grund: Die Leuchtmittel enthalten hochgiftiges Quecksilber, das Mensch und Natur grossen Schaden zuführen kann, wenn durch Bruch oder Beschädigung der Röhre oder «Birne» giftige Dämpfe austreten. Alternativen, um Licht ins Dunkel zu bringen, gibt es derweil genug: Längst hat die moderne LED-Technik den Beleuchtungsmarkt erobert. Die
Leuchtdioden gelten als doppelt so effizient wie Sparlampen und überzeugen durch eine lange Lebensdauer.

QUECKSILBERHALTIGE «BIRNEN»: EIN FALL FÜRS RECYCLING
Trotz des Import- und Herstellungsverbots müssen Leuchtstofflampen nicht sofort durch LED-Lichter ersetzt werden. Vielmehr sollten sie noch so lange weiterbrennen, bis sie altersbedingt von selbst erlöschen. Auch Händler dürfen ihre Lagerbestände weiterhin verkaufen. Entsprechend lange werden quecksilberhaltige Leuchtmittel noch die Recyclingbranche beschäftigen: Gemäss Schätzungen des Bundesamtes für Umwelt sind aktuell noch immer rund 100 Millionen Stück in der Schweiz im Umlauf. Nach und nach werden sie den Geist aufgeben und entsorgt werden müssen. Da sie Quecksilber enthalten, gehören sie unbedingt ins Recycling. Dort wird dafür gesorgt, dass die Schadstoffe sicher
entfernt und die darin enthaltenen Wertstoffe so aufbereitet werden, dass sie wieder zurück in den Rohstoffkreislauf fliessen. So wird die Schweizer Kreislaufwirtschaft gestärkt.

DIE GESETZLICHE RÜCKGABE- UND RÜCKNAHMEPFLICHT
Analog zu anderen Elektrogeräten fallen sämtliche Leuchtmittel und Leuchten sowie dazugehörige Fernbedienungen und Kabel unter die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Demzufolge sind Konsument*innen verpflichtet, ausgediente Leuchten oder Leuchtmittel in die Verkaufsgeschäfte oder zu einer offiziellen SENS-Sammelstelle zurückzubringen (Rückgabepflicht). Im Gegenzug sind Händler, die Leuchten oder Leuchtmittel verkaufen, angehalten, diese kostenlos zurückzunehmen und sie einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Denn mit dem vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB) bezahlen die Konsument*innen analog zu elektrischen Geräten bereits beim Kauf von Leuchten und Leuchtmitteln für deren fachgerechte Entsorgung am Ende ihrer Lebensdauer.

WERTSTOFFE WIEDERVERWENDEN STATT VERSCHWENDEN
In der Schweiz ist SENS eRecycling für die fachgerechte Entsorgung von Leuchtmitteln und Leuchten zuständig. Sie holt diese direkt bei den Fach- und Detailhändlern sowie von den Sammelstellen ab und bringt sie anschliessend zu spezialisierten Recyclingunternehmen. Diese sorgen dafür, dass das Quecksilber sorgfältig aus den Leuchtstofflampen entfernt und je nach Verfahren zurückgewonnen oder in unlöslicher Form sicher in Deponien gelagert wird. Das in den Leuchtmitteln enthaltene Aluminium wird eins zu eins wiederaufbereitet und das Glas zu Glaswolle verarbeitet. Diese wird im Bau zur Isolation verwendet.

Mehr über das Recycling von Leuchtmitteln und Elektrogeräten finden Sie unter www.eRecycling.ch.

LICHT AUS: SO ENTSORGEN SIE LEUCHTMITTEL RICHTIG
Leuchtmittel enthalten wertvolle Rohstoffe wie Aluminium oder Glas, manche aber auch hochgiftiges Quecksilber, das für Mensch und Umwelt schädlich ist. Deshalb gehören
ausgediente Leuchten und Leuchtmittel immer ins Recycling. Ausgediente Leuchten und Leuchtmittel können überall dort zurückgegeben werden, wo sie auch gekauft werden können: vom Detailhandel über Fachgeschäfte bis hin zu Onlineshops. Auch Sammelstellen nehmen alle Arten von Leuchten und Leuchtmittel zurück.

SENS eRecycling | Obstgartenstrasse 28 | CH-8006 Zürich | Tel. +41(0)43 255 20 00 | info@eRecycling.ch | www.eRecycling.ch/blog