Mit der im Oktober 2019 vom Bundesrat beschlossenen EnEV-Revision wurde die Methodik zur Berechnung der Energieeffizienz-Kategorien neuer Personenwagen geändert.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK passt per 1. Januar 2020 die Energieetikette für Personenwagen an. Diese Anpassung ist erforderlich aufgrund der vom Bundesrat am 23. Oktober 2019 verabschiedeten Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) sowie der vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung der Energieeffizienz-Kategorien. Durch die Anpassung wird sichergestellt, dass nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt.

Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G: A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Daneben enthält die Etikette weitere Angaben wie zum Beispiel zum Treibstoffverbrauch oder zu den CO2-Emissionen und ermöglicht so einen energie- und umweltbewussten Autokauf.

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