Neue Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kühlgeräte, Beleuchtung, Displays, Transformatoren, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, Motoren, Server, Netzgeräte, Luftheizungsprodukte und Schweissgeräte sollen weniger Strom verbrauchen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. April 2020 Änderungen der Energieeffizienzverordnung (EnEV) beschlossen. Ein Teil der Änderungen tritt per 15. Mai 2020 in Kraft, ein anderer Teil zu Beginn oder im Verlauf des Jahres 2021.
Mit der Revision der EnEV werden die verschärften Energieeffizienzvorschriften der Europäischen Union (EU) für serienmässig hergestellte Anlagen und Geräten in das Schweizer Recht übernommen. Bei den Kühl- und Gefriergeräten sind die schweizerischen Effizienzanforderungen aufgrund des energietechnisch höheren Standards der Schweiz weiterhin strenger als in der EU. Dies gilt auch für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, für die es bisher keine Vorschriften gab.
Die Endverbraucherinnen und Endverbraucher profitieren von diesen Anpassungen, indem ineffiziente Geräte mit hohen Lebenszykluskosten nicht mehr auf dem Markt erhältlich sind. Weiter führen die Anpassungen zu einer Angleichung an die in der EU verwendeten Kategorien und Begriffe und erleichtern dadurch den Handel mit der EU.