Mitglieder des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie VSG, die Erdgas als Treibstoff verkaufen, verpflichten sich, dem Erdgas mindestens 20 Prozent Biogas beizumischen. An der Generalversammlung des VSG wurde der Anpassung des entsprechenden Reglements zugestimmt.
Die Schweizer Gaswirtschaft unterstützt das Netto-Null-Ziel 2050 des Bundesrates. Der Umbau des heutigen Energiesystems gelingt jedoch nur, wenn er auf einem breiten Mix von Energieträgern und Infrastrukturen basiert. Dabei spielen Biogas und andere erneuerbare Gase wie auch Wasserstoff eine zentrale Rolle. Die Branche hat sich das Ziel gesetzt, die Gasversorgung bis 2050 CO2-neutral auszurichten, wie sie dies in ihren vor kurzem publizierten «Thesen 2020» dokumentiert.
Auch die Mobilität soll immer stärker erneuerbar werden. So gab die Generalversammlung, die nach den Vorschriften der COVID-19-Verordnung 2 schriftlich durchgeführt wurde, grünes Licht zur Anpassung des Reglements, in dem sich die VSG-Mitgliedsunternehmen verpflichten, dem Erdgas mindestens 20 Prozent Biogas beizumischen. Vorher lag die Verpflichtung bei 10 Prozent. Der tatsächliche Anteil lag in den vergangenen Jahren jedoch immer deutlich über 20 Prozent. Der Bundesrat passte als Reaktion darauf per 1. Januar 2020 die Energieeffizienzverordnung an, welche die Zuteilung in die Energieeffizienz- Kategorien und die Berechnung der CO2-Emissionen von CNG-Fahrzeugen regelt. Diese sind die Grundlage für die Energieetikette von Personenwagen. Eine bedeutende Änderung ist, dass der anerkannte biogene Anteil des Treibstoffgemischs aus Erdgas und Biogas auf 20 Prozent festgesetzt wurde. Damit wurde ein langjähriges Anliegen der Gaswirtschaft umgesetzt.