Das Windprojekt «Jeanbrenin – Bises de Cortébert et Corgémont» im Berner Jura nimmt eine wichtige Hürde: Die zuständigen Fachstellen des Kantons Bern haben das Projekt genehmigt und alle Einsprachen abgewiesen. Frühestens im Herbst 2022 beginnen die Bauvorbereitungen.
Die Gemeinderäte von Courtelary, Cortébert, Corgémont und die BKW haben am 2. Dezember 2021 dem Kanton Bern das Dossier für die Anpassung der Zonenpläne für das Windkraftprojekt Jeanbrenin übergeben. Das Projekt wurde bei den Gemeindeversammlungen am 21. Juni 2021 in Cortébert und Corgémont von mehr als 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger angenommen. In der Folge haben die Fachstellen des Kantons Bern das Dossier auf der Grundlage der
geltenden Gesetzgebung geprüft. Parallel dazu haben die zuständigen Bundesinstanzen die Einhaltung der relevanten föderalen Standards kontrolliert. Nun hat die für die Raumplanung zuständige kantonale Behörde (OACOT) das
Projekt genehmigt und alle Einsprachen abgewiesen.
Die drei Exekutiven und die BKW begrüssen zum einen den Entscheid, welcher die Entwicklung erneuerbarer Energien in den betroffenen Gemeinden fördert. Zum anderen, dass die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL-FP) dieses
Projekt unterstützt und auch keine anderen Umwelt- und Landschaftsschutzorganisation gegen dieses Projekt Einspruch erhoben haben.
Je nach Ausgang des Beschwerdeverfahrens beginnen die Bauvorbereitungen für die drei Windkraftanlagen frühestens im Herbst 2022.