Bern, 17.04.2018 – Seit Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes und der Safeguardsverordnung müssen alle Kernmaterialbestände im Ausland, welche sich in Schweizer Besitz befinden, jährlich den Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Das Bundesamt für Energie veröffentlicht heute die Bestandeszahlen für das Jahr 2017.
Siehe Anhang: Tabelle “Bestandeszahlen Schweizer Kernmaterialbestände im Ausland”
Kernmaterial im Besitz der Betreiber der Schweizer Kernanlagen befindet sich in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und Schweden.Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus der Beschaffung und Verarbeitung von Uran zu Brennelementen; diese hängen von wirtschaftlichen und betrieblichen Anforderungen ab.