2016 und 2017 hatte die Nagra beim Bundesamt für Energie (BFE) insgesamt 22 Gesuche für Sondierbohrungen eingereicht.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 22. Januar 2019 eine weitere Sondierbohrung bewillligt, mit der die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager genauer untersuchen will. Die Bewilligung betrifft eine Sondierbohrung im Standortgebiet Jura Ost.

Im August 2018 hatte das UVEK die Bewilligungen für die Sondierbohrungen Bülach (NSG 17-02) im Standortgebiet Nördlich Lägern und für Trüllikon 1 (NSG 16-11) und Marthalen (NSG 16-15) im Standortgebiet Zürich Nordost erteilt. Die 30-tägige Beschwerdefrist lief ungenutzt ab. Die Bewilligungen sind somit rechtskräftig.

Die am 22. Januar vom UVEK erteilte Bewilligung betrifft die Sondierbohrung Effingen 1 (NSG 16-02) im Standortgebiet Jura Ost.

In den nächsten Wochen und Monaten werden die Entscheide zu den weiteren Gesuchen folgen (Anhang: Liste zum Stand der Bewilligungsverfahren Sondierbohrungen). Das BFE wird jeweils in einer Medienmitteilung darüber informieren.

Die Nagra hat im Januar 2019 ein weiteres Gesuch für eine Sondierbohrung in Stadel (Stadel 3, NSG 18-01) für das Standortgebiet Nördlich Lägern eingereicht. Dieses Gesuch wird voraussichtlich vom 30. Januar 2019 bis zum 28. Februar 2019 öffentlich aufgelegt.

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